Schriftliche Frage: Taschengeld für Flüchtlinge

Nach den Äußerungen vom Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Manfred Schmidt, Asylbewerbern aus dem westlichen Balkan das monatliche Taschengeld zu streichen, fragte Luise die Bundesregierung in einer schriftlichen Frage, ob diese den Vorschlag des Behördenleiters teile und wie dieser Vorschlag mit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil „die Menschenwürde ist integrationspolitisch nicht relativierbar“ zu vereinbaren sei.

Die Antwort der Bundesregierung auf Luises schriftliche Frage kann hier nachgelesen werden.

Luise kommentiert den Vorschlag und die Antwort der Bundesregierung wie folgt: Alle Asylsuchenden haben Anspruch auf die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sowie eine unvoreingenommene Prüfung ihres Asylbegehrens. Es ist mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar, an diesem Grundsatz zu rütteln und Flüchtlinge erster und zweiter Klasse zu schaffen, Ich bin froh, dass auch Ministerin Nahles unsere Auffassung teilt: Menschenwürde ist nicht relativierbar. Das ist eine schallende Ohrfeige für Markus Söder. Aber auch Manfred Schmidt macht keine gute Figur: Statt Vorschläge für eine weitere Aushöhlung des Asylrechts zu machen, sollte Herr Schmidt lieber versuchen, seine Behörde in den Griff zu bekommen. Vom Präsidenten des BAMF erwarte ich, dass er es zur obersten Priorität macht, die Arbeit der Behörde so zu optimieren, dass Asylsuchende nicht Monate oder gar Jahre auf eine Entscheidung warten müssen. Sich der populistischen Stimmungsmache gegen Schutzsuchende á la CSU anzuschließen, gehört jedenfalls nicht zu den Aufgaben eines Behördenleiters.

 

Die Passauer Neue Presse und der Donaukurier berichten.