Schriftliche Frage: Türkischer Vertrauensanwalt

Zur Festnahme des Vertrauensanwaltes der deutschen Botschaft in der Türkei und den dadurch veröffentlichten Daten türkischer Asylsuchender hat Luise die Bundesregierung befragt. Zu ihrer Antwort erklärt Luise:

Ich bin zutiefst beunruhigt, über den Umstand, dass die Zahl der Betroffenen, deren Daten im Zuge der  Festnahme des türkischen Vertrauensanwalts Yilmaz S. den Behörden in die Hände gefallen sind, auf 900 angestiegen ist. Wir wussten bislang sicher nur von 113 bestätigten Fällen. Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie nicht nur die Verwaltungsgerichte sondern vor allen Dingen die Betroffenen selbst über den Umstand, dass ihre Daten über Yilmaz S. an die türkischen Behörden gelangt sind. Dieser Umstand kann mitunter ja nicht nur für sie selbst sondern womöglich auch für etwaige noch in der Türkei befindliche Angehörige eine Gefährdung durch den türkischen Staat mit sich bringen. Schließlich erwarte ich, dass die 900 Frauen und Männer, die durch die Ermittlungen deutscher Behörden zusätzlich ins Visier des türkischen Staates geraten sind, sofern dies nicht schon geschehen ist, einen Schutzstatus in Deutschland erhalten. Diesen Schutzbedarf müssen nicht erst Gerichte feststellen, den muss das Bundesamt für Migration und Flucht (BAMF) unverzüglich anerkennen. Grundsätzlich zeigt der Fall Yilmaz S., dass das unverhältnismäßige Misstrauen des Bundesamtes gegenüber Asylsuchenden und ihren Auskünften eine unnötige Gefährdung des Vertrauensanwaltes und zahlreicher weiterer Betroffener nach sich gebracht hat und dass die weltweite Praxis der Überprüfung von Daten mittels solcher Vertrauensanwälte grundsätzlich zu kritisieren ist. 

Legal Tribune Online hat darüber berichtet.