Dabei hatte Rot-Grün vor 15 Jahren das damals noch aus dem Kaiserreich stammende Staatsangehörigkeitsrecht grundlegend reformiert. Der wichtigste Punkt: Das völkische so gennante Blutsrecht (ius sanguinis) wurde durch das so genannte örtlich gebundene Geburtsrecht (ius soli) ergänzt. Ein großer Schritt nach vorn aber noch nicht das Ende des Weges, da Teile der Reform wegen des Widerstands der CDU/CSU im Bundesrat nicht verwirklicht werden konnten.
Eine parlamentarische Anfrage der grünen Bundestagsfraktion ergab jüngst: Nur jedes zweite Kind ausländischer Eltern, das in Deutschland geboren wird, erwirbt durch Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit.
Das geltende Staatsangehörigkeitsrecht setzt nach wie vor unnötig hohe Hürden, damit ein hierzulande geborenes Kind mit der Geburt den deutschen Pass erhält: acht Jahre müssen die Eltern zuvor rechtmäßig in Deutschland gelebt haben – und außerdem in Besitz eines unbefristeten Aufenthaltsrechts sein.
Die grüne Bundestagsfraktion legt jetzt einen Gesetzentwurf vor, nach dem künftig alle Kinder, die in Deutschland geboren werden und deren Eltern hier rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, von Anfang an Deutsche sind.
Dies entspricht nicht nur der Realität in anderen großen Demokratien wie den USA und Kanada. Ein solches Gesetz würde auch die Demokratie in unserem Land stärken: In Zukunft könnten alle Kinder in dem Bewusstsein aufwachsen, dass sie ohne wenn und aber zu dem Land gehören, in dem sie leben und dass sie für das Land Verantwortung übernehmen können und sollen.
Den Gesetzentwurf kann man hier nachlesen: Staatsangehörigkeit durch Geburt
Hier sind die Reden meiner Kollegen Volker Beck und Özcan Mutlu zum nachschauen.