Familiennachzug für syrische Kriegsdienstverweigerer ermöglichen

Subsidiär Schutzberechtigte haben in Deutschland kein Recht auf Familiennachzug. Der Europäische Gerichtshof hat sich in einem Urteil nun gegen die deutsche Praxis gestellt, syrischen Kriegsdienstverweigerern nur einen subsidiären Schutzstatus zuzugestehen, gestellt. Daher besteht die Hoffnung, dass auch für diese Gruppe bald wieder Familiennachzug möglich ist. Bisher stellt sich das BAMF allerdings noch quer.

Luise erklärt dazu:

„Wir lehnen die Kontingentierung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ab. Das Recht auf die Einheit der Familie kann nicht auf 1000 Nachzugsberechtigte limitiert werden. Diese Obergrenze wurde 2018 unter Zugrundlegung völlig überzogener Prognosen eingeführt. Selbst dieses monatliche 1000er Kontingent wurde seit dem nicht annähernd ausgeschöpft aufgrund eines höchst intransparenten Auswahlverfahrens und zuletzt auch aufgrund der Pandemie. Wir fordern eine Aufhebung der Beschränkung, mindestens aber eine Übertragung der nicht ausgeschöpften Kontingente auf Folgemonate.“

Die Frankfurter Rundschau hat darüber berichtet.