Abschiebestopp nach Syrien muss verlängert werden

Bezüglich einer Verlängerung des generellen Abschiebestopps nach Syrien hat Luise die Bundesregierung befragt. Die Antwort der Bundesregierung lässt hoffen, dass der seit 2012 geltende generelle Abschiebestopp bei der kommenden Innenministerkonferenz (IMK) für syrische Staatsangehörige verlängert wird. Der Hinweis auf die Relevanz des von der IMK in Auftrag gegebenen Berichts des Auswärtigen Amtes zur aktuellen Menschenrechts- und Sicherheitslage ist insofern ein gutes Zeichen. Bei der letzten Konferenz im Dezember 2019 hatten vor allem die Innenminister aus CDU-geführten Ministerien die Bundesregierung beauftragt, die Voraussetzungen zur Abschiebung von sogenannten Gefährdern, schweren Straftätern und Menschen, die sich zum Assad-Regime bekennen oder für Heimatbesuche nach Syrien zurückkehren, zu prüfen. 
Auch wenn aus unserer Sicht schon dieser Prüfauftrag falsch ist, sollte zumindest die Prüfung selbst dann auf Grundlage einer Analyse der tatsächlichen Situation vor Ort erfolgen. Und diese erlaubt derzeit keinen anderen Schluss: Es gibt in Syrien keine sicheren Gebiete für rückkehrende Flüchtlinge. Während Kampfhandlungen abgenommen haben, bleibt es bei der Willkürherrschaft mit anhaltenden schweren Menschenrechtsverletzungen unter Assad. Auch die humanitäre Lage ist katastrophal und durch die Gefahr eines Ausbruchs der Covid-19 Pandemie bei völlig unzureichender Gesundheitsversorgung zusätzlich verschärft.

Luises Frage sowie die Antwort der Bundesregierung sind hier nachzulesen:

Die Stuttgarter Zeitung hat hierzu berichtet.