Eine Bedrohungslage der (ehemaligen) afghanischen Ortskräfte ist meist erst dann eindeutig nachzuweisen, wenn es zu spät ist. Die Ablehnung von bislang 476 Ortskräften (bei insgesamt 766 geprüften Anträgen) zeigt, dass die Bundesregierung die Kriterien zur Aufnahme gefährdeter afghanischer Ortskräfte zu restriktiv auslegt.
Ich fordere die Bundesregierung auf, ihre Fürsorgepflicht für die lokalen MitarbeiterInnen ernst zu nehmen. Eine großzügigere Aufnahmepolitik ist erforderlich. Auch müssen die Aufnahmekriterien stets der aktuellen Sicherheitslage angepasst werden. Ortskräften sollte eine Beschwerdemöglichkeit eingeräumt werden, wenn ihnen die Aufnahme verweigert wurde.
Die Bundesregierung steht zudem gemeinsam mit den Bundesländern in der Pflicht die anhaltenden Berichte über gravierende Mängel bei der Aufnahme und Betreuung von gefährdeten Ortskräften in Deutschland zum Anlass zu nehmen, unverzüglich die entsprechenden Strukturen nachzubessern.
Pressespiegel:
Rheinische Post, 05.05.14
General-Anzeiger (AFP), 05.05.14