Kleine Anfragen zu Tunesien, Marokko und Algerien

Weil die Bundesregierung plant, die Maghrebstaaten Marokko, Algerien und Tunesien als „sicher“ einzustufen, hat Luise die Bundesregierung zur Menschenrechtslage in den drei Ländern befragt.

Im Bundestag wurde dem Gesetz bereits durch die Koalitionsfraktionen und gegen die Stimmen der Grünen Bundestagsfraktion zugestimmt. Nun muss das Gesetz am 17. Juni die Länderkammer passieren, da es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt. Seitens der grün-mitregierten Länder gibt es massive Bedenken gegen das Gesetz.

Die Antworten der Bundesregierung machen deutlich, dass die Bundesregierung sich im Klaren über die massiven Menschenrechtsverletzungen ist. In allen drei Ländern steht Homosexualität unter Strafe, wird in Gefängnissen gefoltert und die freie Meinung unterdrückt.

Die taz berichtet über das Gesetz und seine Folgen.

Die Kleinen Anfragen und die Antworten der Bundesregierung können hier abgerufen werden: Tunesien, MarokkoAlgerien