Kleine Anfrage: Geflüchtete mit Behinderung

Behinderte Menschen, die nach Deutschland geflohen sind, werden schlecht versorgt, darauf weisen zahlreiche Hilfsorganisationen hin. Auch der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland überprüft hat, ist besorgt darüber, dass die Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingen mit Behinderungen in Deutschland unzureichend ist. Eine angemessene medizinische und soziale Betreuung sowie die Versorgung mit den notwendigen Hilfsmitteln sind in der Praxis oftmals nicht sichergestellt. Das kritisieren auch die Fachverbände für Menschen mit. Zudem fehlen ausreichend behindertengerechte und barrierefreie Einrichtungen und Unterkünfte. Dabei handelt es sich bei den behinderten Geflüchteten nicht um eine kleine Gruppe: Schätzungsweise 15 Prozent der Geflüchteten leben mit Behinderungen. Menschen, die fluchtbedingt an psychischen Erkrankungen leiden, sind hier nicht einmal eingerechnet. Da besonders schutzbedürftige Personen nicht systematisch erfasst werden, liegen genaue Zahlen nicht vor.

Gemeinsam mit ihrer Kollegin Corinna Rüffer hat Luise die Bundesregierung dazu befragt. Die Antwort der Bundesregierung Kleine Anfrage findet Ihr hier.

Luise kommentiert die Antwort wie folgt:
„Die Bundesregierung hat erkennbar kein Interesse an den Problemlagen behinderter Geflüchteter im Asylverfahren. Besonders schutzbedürftige Personen werden von der Bundesregierung nicht systematisch erfasst, damit liegen genaue Zahlen für weiteres Verwaltungshandeln im Interesse der betroffenen Menschen nicht vor, obwohl dies die EU-Verfahrensrichtlinie vorschreibt. Mich entsetzt die Ignoranz, mit der die Bundesregierung z.B. sehbehinderten oder blinden Asylsuchenden entgegentritt: Formulare zum Asylverfahren in Brailleschrift wird es nicht geben, weil die technischen Voraussetzungen fehlen. Ignoranter geht es kaum!“

Corinna Rüffer fügt hinzu:
„Die Antwort auf unsere Kleine Anfrage belegt, wie ignorant die Bundesregierung gegenüber der verzweifelten Situation von sehr vielen Geflüchteten mit Behinderungen in Deutschland ist. Sie macht sich einen schlanken Fuß, in dem sie sich mit Finanzierungsvorbehalten rausredet und die Verantwortung auf die Länder abwälzt. Deutschland ist aufgrund der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, allen Menschen mit Behinderung die bestmögliche Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Dass das für Geflüchtete überhaupt nicht umgesetzt ist, hat die UN im Staatenprüfungsverfahren deutlich kritisiert. Das gerade erst verabschiedete Bundesteilhabegesetz schließt behinderte Geflüchtete sogar explizit von Leistungen der Eingliederungshilfe, wozu auch Heil- und Hilfsmittel gehören, aus. Selbst im aktuellen Teilhabebericht der Bundesregierung weist der wissenschaftliche Beirat daraufhin, dass die gesundheitliche Versorgung von behinderten Geflüchteten, vor allem von Kindern, „in besonderem Maße problematisch ist.“