Rede zur Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Meine Fraktion lehnt das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten ab; denn wir finden, es steht in einem eklatanten Widerspruch oder zumindest in einem Spannungsverhältnis zum individuellen Asylrecht.
Liebe FDP, die Intention Ihres Gesetzentwurfs machen Sie ja gleich zu Beginn deutlich – das haben Sie auch in Ihrer Rede getan –: Asylverfahren beschleunigen, Zugangszahlen senken, und das alles sozusagen mit dem Mittel der sicheren Herkunftsstaaten. Ich finde, es gibt bei diesem Ansatz zwei Probleme: Erstens. Die drei Maghreb-Staaten sind nicht sicher; sie waren es in den letzten Jahren nicht, und leider sind sie es auch in diesem Jahr nicht. Darauf gehe ich später noch ein. Zweitens fehlt hier der Verweis auf das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts, das doch ganz klar besagt, dass Zugangszahlen für Asylsuchende aus einem bestimmten Herkunftsstaat nicht Argument für seine Einstufung als sicheres Herkunftsland sein können und auch die Schutzquote lediglich ein Indiz sein kann, ob ein Land sicher ist oder nicht. Meine Damen und Herren, ein Indiz ist erst einmal ein Hinweis und kein Beweis. Ob ein Staat sicher ist, richtet sich nach der tatsächlichen Menschenrechtssituation und der Sicherheitslage in diesem Land. Danach müssen wir beurteilen, und das ist auch richtig so.
Wenn wir aber schon bei diesem Argument sind: Wieso die FDP bei rund 6 000 Antragstellern im Jahr 2017 – die Zahlen sinken, die Schutzquote steigt – das Asylrecht bzw. den Rechtsschutz einschränken will, erschließt sich mir nicht, schon gar nicht aus rechtsstaatlicher Sicht.
Der Kollege Konstantin Kuhle hat vorhin in der Debatte zu den Gefährdern noch zu Recht herausgearbeitet – das hat er schön gesagt –, dass wir nicht für alles Mögliche neue Regelungen brauchen. Dann seien Sie doch an dieser Stelle auch einmal konsequent!
Führen Sie sich zumindest einmal vor Augen, dass gerade auf europäischer Ebene darüber verhandelt wird und das Ganze im Koalitionsvertrag festgehalten ist und eh noch den Weg ins Parlament finden wird. Warum also eine solche Schaufensterdebatte zum jetzigen Zeitpunkt?
Das Ziel, die Zahl der Asylanträge aus den drei Maghreb-Ländern, die wenig Aussicht auf Erfolg haben, zu verringern, kann man auch auf ganz anderem Wege erreichen, ohne Einschränkung der sozialen und auch verbrieften Rechte von Schutzsuchenden, nämlich zum Beispiel durch eine Priorisierung im Rahmen des Asylverfahrens. Aber diesen Weg wählen Sie gar nicht erst. Stattdessen – vermutlich, weil Sie mit Blick auf die Menschenrechtslage vor Ort selber nicht mehr sicher sind und deshalb nicht von Ihrem Anliegen überzeugt sind – verhaspeln Sie sich dann auch noch in kruden Konjunktiven: Man könne Sonderbeauftragte beim BAMF oder eine exklusive Rechtsberatung für besonders vulnerable Gruppen auf den Weg bringen. – An dieser Stelle sei gesagt: Damit gestehen Sie doch ein, dass dies bei den sicheren Herkunftsstaaten im Rahmen des normalen Asylverfahrens anscheinend nicht gewährleistet ist.
Ja, da geben wir Ihnen recht. Aber wenn Sie es ernst meinen, dann kommen Sie raus aus den Konjunktiven und weg von diesem Populismus, und machen Sie es auch zum Gegenstand Ihres Gesetzentwurfes, statt solche Sachen in den Konjunktiv zu setzen.
Man muss sich angesichts dieser Forderung wirklich fragen, ob die FDP jüngst bei einer BAMF-Außenstelle war oder einmal mit Anwälten oder sogar Schutzsuchenden selbst geredet hat. Dann wüssten Sie nämlich, dass viele der Betroffenen Schwierigkeiten haben, sich auf Knopfdruck den Behörden zu offenbaren. Außerdem gibt es bereits BAMF-Mitarbeiter, die auf bestimmte Herkunftsländer spezialisiert und dafür geschult sind.
Zum Thema Rechtsberatung: Wann soll sie denn überhaupt stattfinden? Das muss man auch einmal fragen. Wenn sie überhaupt Erfolg haben sollte, müsste sie ja schon bei der Registrierung stattfinden; das ist relativ unrealistisch. Im Asylverfahren dürfte es dafür schon zu spät sein.
Statt also solche kaum realisierbaren Vorschläge zu machen, gehen Sie doch mit uns gemeinsam den Weg – wie es auch viele Menschenrechtsorganisationen tun –, eine unabhängige und flächendeckende Asylverfahrensberatung vor der Anhörung beim BAMF zu schaffen. Das würde der Situation von verfolgten Flüchtlingen gerecht werden und – aufgrund gut informierter Antragsteller – auch die Asylverfahren verkürzen. Das wäre ein wirklicher Beitrag zur Verbesserung der jetzigen Situation.
Ich muss schon sagen: Ich finde es ziemlich traurig, dass eine Partei, die sich immer wieder als Garantin des Rechtsstaates aufführt, diesen verfassungsrechtlich frag¬würdigen kalten Kaffee der alten Bundesregierung wieder aufwärmt.
Wenn wir schon bei Peinlichkeiten sind – es wurde auch schon angesprochen –: Das Bundesverfassungsgericht hat uns aufgegeben, bei der Einstufung solcher Länder die Menschenrechtslage sorgfältig zu prüfen. Wir haben hier eine Sorgfaltspflicht. Sich bei Einschätzung der Sicherheitslage solcher Länder auf Quellen von 2015 und 2016 zu berufen, ist einfach peinlich. Tut mir leid!
Auf die Menschenrechtslage in diesen drei Ländern – sie werden immer als „Maghreb-Staaten“ abgetan, aber sie sind hinsichtlich der Sicherheitslage sehr unterschiedlich – kann ich im Detail jetzt nicht eingehen. Darüber werden wir sicherlich im Ausschuss diskutieren.
Wenn Sie wollen, liebe FDP, dass es weniger Asylsuchende aus diesen Ländern gibt, dann müssen Sie an den Ursachen ansetzen. Aber diese Chance verspielen Sie, indem Sie diesen Staaten eine lupenreine Menschenrechtsbilanz bescheinigen und damit überhaupt nichts zum Schutz von Menschenrechten beitragen.

Herzlichen Dank