Jährlich zum internationalen Tag zur Unterstützung der Folteropfer befasst sich eine Fachtagung mit Aspekten der psychosozialen Versorgung traumatisierter Geflüchteter in Schleswig-Holstein. Die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, Doris Kratz-Hinrichsen, setzt die Tradition in diesem Jahr fort. Gemeinsam mit dem PARITÄTISCHEN Schleswig-Holstein, der Refugio Stiftung Schleswig-Holstein, dem Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein und dem Vormundschaftsverein im Flüchtlingsrat, lifeline, lud sie ein zur Tagung
„Das Verbot der Folter gilt absolut und ausnahmslos, denn es schützt den Kernbereich unserer unantastbaren Menschenwürde. Trotz der festen Verankerung des Folterverbots in unserer internationalen Menschenrechtsarchitektur bleibt Folter eine weltweit weit verbreitete grausame Praxis. Als Vertragsstaat der VN Anti-Folter- Konvention ist Deutschland verpflichtet, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um Folter und andere unmenschliche Behandlungen zu verhindern und Täter*innen zu bestrafen. Es ist unerlässlich, dass sich Deutschland weltweit für eine Durchsetzung des Folterverbots einsetzt, als Zufluchtsort Verantwortung für Folteropfer übernimmt und auch im eigenen Land sicherstellt, dass das Folterverbot immer, überall und für alle Menschen gilt.“
Vollständige Pressemitteilung könnt ihr hier nachlesen: https://www.landtag.ltsh.de