Bericht über die Anhörung im Innenausschuss am 6.5.19

Es dürfte selten sein, dass sich Sachverständige verschiedener Couleur so einig sind in der Bewertung von Anträgen und Gesetzesentwürfen.

Am Montag, den 6. Mai fand im Innenausschuss eine Anhörung zu zwei grünen Initiativen statt:

Sämtliche Sachverständige – vom vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Berlit über Belinda Bartolucivon von Pro Asyl bis hin zum Rechtsanwalt Reinhard Marx – waren sich einig darin, dass die Qualität der Entscheidungen des BAMF verbessert werden muss und dass der Antrag der Grünen diesem Ziel gerecht wird. Gut fundierte Entscheidungen aus dem BAMF führen zu kürzeren Asylverfahren und für gute Entscheidungen braucht es eine ernst gemeinte ganzheitliche Qualitätsoffensive im BAMF. Der Antrag nimmt die unabhängige Beratung der Geflüchteten sowie die Ausbildung der Entscheidenden und Dolmetschenden in den Blick. 

Bei dem Gesetzesentwurf geht es darum, das Asylprozessrecht ein Stück weit aus seiner Sonderstellung herauszuholen und an das sonst übliche Verwaltungsverfahren anzunähern. Bisher ist bundeseinheitliche Rechtsprechung im Asylrecht selten, weil der Instanzenzug stark verkürzt ist und die Verwaltungsgerichte die Lage in den Herkunftsländern sehr unterschiedlich beurteilen. Die Möglichkeiten der Berufung und der Revision werden in dem grünen Entwurf ausgebaut. Damit soll vermieden werden, dass ein Syrer, der sich durch Flucht dem Wehrdienst in Syrien entzieht, in der einen Stadt subsidiären Schutz bekommt, einem gleich gelagerten Fall in der Nachbarstadt aber Flüchtlingsstatus zuerkannt wird.