Start des Basiskontos: Asylsuchende werden immer noch hingehalten

Zum Inkrafttreten des Zahlungskontengesetzes am 18. Juni erklären Nicole Maisch, Sprecherin für Verbraucherpolitik, und Luise:

Das Basiskonto ist ein Meilenstein für die gleichberechtigte Teilhabe am Wirtschaftsleben. Laut Gesetz ist es nun nicht mehr möglich, dass Banken Verbraucherinnen und Verbrauchern ein Girokonto verweigern, weil sie beispielsweise obdachlos oder verschuldet sind. Diese Regelung war längst überfällig. Wir Grünen haben seit vielen Jahren ein Konto für alle gefordert.

Es ist völlig inakzeptabel, dass die Bundesregierung Asylsuchende und Geduldete von diesem Recht noch ausnimmt. Denn nach wie vor können Asylsuchende und Geduldete, beispielsweise mit Ankunftsbescheinigung oder Duldungsnachweis, kein Konto eröffnen. Die Rechtsverordnung, welche die zugelassenen Identitätsnachweise für eine Kontoeröffnung regelt, steht bis heute aus. Finanzinstitute können Asylsuchende und Geduldete deshalb weiterhin ablehnen. So kann eine schnelle und bestmögliche Integration von Flüchtlingen nicht gelingen.