„Migrationsmanagement“ auf Kosten der Menschenrechte

Mit großer Sorge beobachten wir die im europäischen Kontext stattfindenden und von der Bundesregierung fokussierten bilateralen Kooperationsgespräche mit afrikanischen Herkunfts- und Transitstaaten zum sogenannten „Migrationsmanagement“. So deutet der jüngste Vorschlag der europäischen Kommission auf einen Ausbau der Zusammenarbeit mit Regierungen, auch mit autokratischen, nach Vorbild des EU-Türkei Deals und im Sinne europäischer Abschottung hin.

Wenn Mittel der Entwicklungszusammenarbeit für die Kooperation mit Staaten für die Rückübernahme von Migranten oder dem Grenzmanagement zweckentfremdet werden und Staaten dabei nach dem Prinzip „more for more“ für ihre Abschottungsleistung belohnt werden sollen, dann hat das mit menschenrechtsbasierter Politik nicht mehr viel zu tun. Die Grüne Bundestagsfraktion hat deshalb in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung (abzurufen hier), gerade mit Fokus auf autoritäre Regime wie Eritrea oder Sudan, versucht, zu mehr Aufklärung in Bezug auf die vielen zum Teil parallel stattfindenden und undurchsichtigen Verhandlungs- und Kooperationsprozesse beizutragen, so z.B. im Rahmen des Valetta Gipfel.

Leider bleibt die Bundesregierung in ihrer Antwort sehr vage und verstrickt sich sogar in Widersprüche. So erfüllt die eritreische Regierung mit ihrer desaströsen Menschenrechtsbilanz nicht die nötigen Bedingungen für eine bilaterale Partnerschaft in der Entwicklungszusammenarbeit, gleichzeitig soll aber die GIZ jedoch im Rahmen der EU-Beschlüsse – als deutsche Durchführungsorganisation – Maßnahmen zum Grenzmanagement umsetzen.

Nach Berichten über Verhaftungen und Rückführungen von Schutzsuchenden aus dem Sudan ohne vorheriges Asylverfahren hat Luise die Bundesregierung gefragt, welche Konsequenzen sie aus diesem Verstoß gegen das Refoulement-Verbot der Genfer Flüchtlingskonvention zieht – gerade mit Blick auf ihre Zusammenarbeit mit der sudanesischen Regierung zur Grenzsicherung. Zur Antwort der Bundesregierung erklärt Luise:

„Dass die Bundesregierung von den Berichten über Verhaftungen und Abschiebungen von schutzsuchenden Eritreern ohne Asylverfahren weiß und sich darüber „nur besorgt zeigt“, die Vorfälle aber nicht als Anlass nimmt, die Kooperation mit dem Sudan zumindest auszusetzen, ist inakzeptabel. Was nützt die regelmäßige Überprüfung einer Zusammenarbeit, wenn trotz klarer Verstöße gegen das Völkerrecht keine Konsequenzen folgen. Wir müssen endlich ernsthaft an den Ursachen von Flucht ansetzen, statt durch Abkommen mit Diktatoren die Fluchtgründe von morgen zu schaffen.“