Dublin Rücküberstellungen nach Ungarn sind ein Verstoß gegen Menschenrechte

Die Bundesregierung vermag offenbar nicht klarzustellen, was aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte klar hervorgeht: Dublin Rücküberstellungen nach Ungarn sind ein Verstoß gegen Menschen- und Grundrechte und müssen daher ausgesetzt werden. Hier muss die Bundesregierung für Klarheit sorgen, nicht nur mit Blick auf die Betroffenen sondern auch für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, für Beratungseinrichtungen, Gerichte und alle, die mit entsprechenden Fällen betraut sind.

Der Beschluss des ungarischen Parlaments, alle Asylsuchenden – selbst Kinder – während des Asylverfahrens in sogenannte Transitzonen zu inhaftieren, stellt klar einen Verstoß gegen die Europäische Grundrechte-Charta und die Europäische Menschenrechtskonvention dar. Das ist einem EU Mitgliedsstaat unwürdig. Nicht ohne Grund hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jüngst die Festsetzung von acht unbegleiteten Flüchtlingskindern und einer traumatisierten schwangeren Frau gestoppt. Rücküberstellungen wären ein Zeichen absoluter Ignoranz. Ich fordere hier eine schnelle Klarstellung und ein klares Bekenntnis zum Schutz von Geflüchteten und der Einhaltung von Grund- und Menschenrechten.“

 

Auch bei der Frage nach Dublin Rücküberstellungen nach Griechenland wird deutlich, dass dem Bundesinnenminister ein vermeintliches Funktionieren der Dublin Verordnung auf Biegen und Brechen wichtiger ist, als das Wohl der Schutzsuchenden.

Angesichts der derzeitigen Zustände in Griechenland, den Mängeln bei der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten sowie auch bei den Asylverfahren, und angesichts der Tatsache, dass  die EU einen Umverteilungsmechanismus installiert hat, um Griechenland zu entlasten, macht es überhaupt keinen Sinn Schutzsuchenden dorthin zurück zu schicken.

 

Luises Kritik wurde vom Westen aufgegriffen.