Kleine Anfrage zur menschenrechtlichen Lage in Serbien

Serbien wurde im Herbst 2014 zum sicheren Herkunftsstaat erklärt. Mit der Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten gehen Beschränkungen von Verfahrensrechten sowie wirtschaftlichen und sozialen Rechten im Asylverfahren einher.

Zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Serbien erklären Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik, und Luise:

„Die Einstufung Serbiens als sicherer Herkunftsstaat ist und bleibt das falsche Signal. Die Menschenrechtslage vor Ort ist nach wie vor prekär. Nach Angaben der Bundesregierung kam es im laufenden Jahr zu 37 Angriffen auf Journalisten. Ob das für die Täter strafrechtliche Konsequenzen hatte, weiß die Bundesregierung nicht (Antwort auf Frage 54). Die Bedingungen für die volle Ausübung des Rechts auf Meinungsfreiheit sind laut EU-Länderbericht nicht gegeben (Antwort auf Frage 55).

Schwule und Lesben müssen gewalttätige Übergriffe befürchten und leiden unter einem ablehnenden gesellschaftlichen Klima, das sich im Inhalt mancher Schulbücher niederschlägt (Antwort auf Fragen 30-35). Roma haben deutlich geringere Bildungschancen. Das trifft insbesondere Mädchen, von denen nur 15 Prozent eine weiterführende Schule besuchen (Antwort auf Frage 45j).

Nach EU-Maßstäben liegt Serbien bei der Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit weit hinten (Antwort auf Frage 24). Der erstarkende Antisemitismus in vielen gesellschaftlichen Bereichen ist zudem Anlass zu großer Sorge (Antwort auf Frage 11).“

Die gesamte Kleine Anfrage kann hier nachgelesen werden.