Kleine Anfrage zum Integrierten Flüchtlingsmanagement und den sogenannten Ankunftszentren

Bei der Bearbeitung von Asylanträgen kommt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine zentrale Rolle zu. Nur wenn das BAMF funktioniert, können Flüchtlingsaufnahme, die Durchführung der Asylverfahren und die Integration gelingen. Als Reaktion auf die gestiegenen Flüchtlingszahlen hat das BAMF unter Leitung von Frank-Jürgen Weise das sogenannte Integrierte Flüchtlingsmanagement entwickelt. Die grundlegende Idee ist, dass durch eine Optimierung von Verfahrensabläufen die Handlungsfähigkeit des BAMF im Asylverfahren wiederhergestellt wird. Zentrales Element des Integrierten Flüchtlingsmanagements ist die Einrichtung von Ankunftszentren in allen Bundesländern und die dortige Bearbeitung der Asylverfahren in Clustern. Für den Verlauf des Asylverfahrens ist aber neben der bloßen Organisation insbesondere die Qualität der Anhörungen und der Entscheidungen zentral. Bislang gibt es keine ausführlichen Informationen, wie die Qualitätssicherung des BAMF – insbesondere auch in den Schnellverfahren in den Ankunftszentren – durchgeführt bzw. gewährleistet wird.

Vor diesem Hintergrund hat Luise eine Kleine Anfrage zum integrierten Flüchtlingsmanagement und den sogenannten Ankunftszentren eingereicht, deren Beantwortung durch die Bundesregierung erneut offenbart, dass der Mehrwert der Einrichtung von sog. Ankunftszentren gegenüber den klassischen Außenstellen des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sich nicht erschließt. Im Gegenteil, die Verfahrensabläufe sind komplizierter und auch das Unwissen über das Handeln der jeweils anderen Behörden (BAMF, Länder, Bundesagentur für Arbeit) nach wie vor groß. Da die Bundesregierung der Auffassung ist, dass jede Stelle für ihre eigenen Prozesse verantwortlich ist und in die Zuständigkeit der Budesländer fällt, lassen sich auch keine Aussagen über die Unterbringungskapazitäten in den 22 laufenden Ankunftszentren machen. Peinlich ist auch, dass man zur durchschnittlichen Bearbeitungszeit pro Asylantrag in den Ankunftszentren keine Angaben machen kann, weil unterschiedliche Zuständige hierfür Datenmaterial liefern müssten. Wie die Prognose zur Größe und den Unterbringungskapazitäten eines Ankunftszentrums zustande kommt, kann das BAMF überhaupt nicht beantworten. Die Identifizierung von besonders schutzbedürftigen Gruppen sollen die Länder regeln – wie das BAMF dann rechtzeitig vor einer Anhörung (bei  Cluster A und B ja innerhalb von 48 Stunden!) durch den Einsatz besonders geschulter Anhörer*innen reagiert, bleibt offen. Auch was die Versetzung von Personal in die neuen Ankunftszentren angeht kann das BAMF keine genauen Angaben dazu machen, wer in welchem Ankunftszentrum arbeitet. Durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten kann nicht garantiert werden, dass Asylsuchende vor der Anhörung Zugang zu der unabhängigen Verfahrensberatung haben – so es eine solche überhaupt auf dem Gelände des Ankunftszentrums gibt.

Alles in Allem überzeugt dieses Konzept nicht!

Die Nürnberger Nachrichten und die BILD haben das Thema aufgegriffen und ausführlich berichtet.