Kleine Anfrage: Rückweisung jugendlicher Flüchtlinge an deutschen Grenzen

Die Antwort auf unsere Kleine Anfrage macht deutlich: Der Vorrang des Kindeswohls ist in der grenzpolizeilichen Praxis nur Maskerade. Jugendämter werden nicht standardmäßig beteiligt, wenn unbegleitete minderjährige Flüchtlinge an der Grenze auftauchen. Da es sich hier eine besonders schutzbedürftige Gruppe handelt, müsste es der Bundesregierung eigentlich wichtig sein, dass diese auch rechtlich korrekt behandelt werden.

Das Gegenteil aber ist der Fall: Die Bundesregierung hat keine Übersicht über die konkrete Umgangsweise der Bundespolizei mit unbegleiteten Minderjährigen an den deutschen Grenzen. Die Antworten widersprechen der Praxis, Kindeswohlaspekte werden zum Nachteil der Minderjährigen übergangen, Jugendämter werden nicht eingeschaltet und minderjährige Flüchtlinge zurückgewiesen. Bei der Abweisung von Minderjährigen an der Grenze zieht sich die Bundesregierung darauf zurück, dass die Minderjährigen angeblich kein Schutzersuchen gestellt haben. Diese Argumentation ist hanebüchen denn formal können unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ohne gesetzlichen Vertreter kein rechtswirksames Asylgesuch stellen, daher ist eine Beteiligung von Jugendämtern auch zwingend notwendig.

Die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage kann hier nachgelesen werden.

Die Süddeutsche Zeitung hat das Thema aufgegriffen und darüber berichtet.