Kleine Anfrage: Qualitätssicherung bei der Übersetzung der Asylanhörungen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

„Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kann eigentlich jede und jeder als DolmetscherIn arbeiten“, so Luise mit Blick auf die Antworten der Bundesregierung auf Luises Kleine Anfrage zur Qualitätssicherung bei der Übersetzung der Asylanhörungen beim BAMF.

„Formelle Qualifikationen sind aus Sicht des BAMF scheinbar überflüssig. Zudem verzichtet das BAMF auf eine eigene Qualifizierung von Dolmetschenden. Der Mangel an Dolmetschenden für die Hauptherkunftssprachen wie Arabisch, Kurdisch, Persisch, Paschtu oder Tigrinya ist aber einer der Gründe, warum die Flüchtlinge weiter ewig auf eine Anhörung warten müssen. Das ist das Gegenteil von zügigen und fairen Verfahren. Das BAMF muss seine Praxis zwingend überarbeiten.“

Die Rheinische Post berichtet über unsere Kleine Anfrage. Der ganze Artikel findet sich hier.