Kleine Anfrage: menschenrechtliche Lage in Senegal

Die Bundesregierung hat keinerlei Kenntnis über direkte oder unmittelbare staatliche Repressionen gegenüber bestimmten Personengruppen im Senegal, wie aus der Antwort auf Luises Kleine Anfrage hervorgeht.

Nach der Qualifikationsrichtlinie sind Lesbian, Gay, Bisexual und Transgender (LGBT) aber eine soziale Gruppe im flüchtlingsrechtlichen Sinne. Dass LGBT in Senegal verfolgt werden, bestätigt die Bundesregierung dann aber wiederholt: Seit 2005 gab es sieben Verurteilungen und 58 Festnahmen wegen einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Handlungen unter Erwachsenen. Staatlicher Schutz vor Menschenrechtsverletzungen durch nichtstaatliche Akteure erfolgt aber nicht und auch der Zugang zu HIV-Behandlungen ist für LGBT faktisch eingeschränkt.

Darüber hinaus droht auch Mädchen und Frauen geschlechtsspezifische Verfolgung: Vergewaltigung in der Ehe wird nicht als strafrechtlicher Tatbestand geahndet. Genitalverstümmelung ist zwar strafbar, doch sind der Bundesregierung keine Verurteilungen bekannt. Die Maßnahmen der Regierung im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen von 2012 schildert die Bundesregierung verharmlosend.

Luise kommentiert im Tagesspiegel die Antwort auf ihre Kleine Anfrage wie folgt: „Die Zahl der Asylantragsteller aus dem Senegal in Deutschland ist seit 20 Jahren sehr gering. Dass ein Land, in dem für eine Asylanerkennung relevante Menschenrechtsverletzungen vorkommen, in Deutschland weiter auf der Liste angeblich sicherer Staaten steht, ist ein Skandal. EU-weit beträgt 2014 die Schutzquote für Asylsuchende aus dem Senegal übrigens 34,3 % – in Deutschland kommen Senegalesen hingegen in ein Schnellverfahren und unterliegen einem generellen Arbeitsverbot.“

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