Kleine Anfrage: Daten zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Die Situation unbegleiteter Minderjähriger im Asylverfahren ist zwiegespalten: einerseits erhalten sehr viele UMF einen Schutzstatus und damit einen Aufenthaltstitel, andererseits warten viele von ihnen noch auf Anhörung und Entscheidung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Zudem fallen die Auswirkungen von politischen Entscheidungen auf die Schutzquoten auf (bspw. Syrien oder Eritrea = hier wird häufiger nur der subsidiäre Schutz statt des vollen Fllüchtlingsstatus erteilt –mit der Folge, dass der Elternnachzug gesperrt ist bis März 2018)).
Weiter ist völlig unklar, was an den deutschen Grenzen passiert – außer das massenhaft das Kindeswohl übergangen wird, in dem minderjährige Asylsuchende zurückgewiesen werden.
Die Dauer der Asylverfahren beim BAMF (Antwort 10) ist bezogen auf das Gesamtjahr 2016 weiterhin hoch (durchschnittlich 8,3 Monate), es zeigt sich aber auch, dass durch die Personalaufstockung beim BAMF im Laufe des Jahres 2016 die Bearbeitungszeit deutlich schneller geworden ist, zumindest bei den Anträgen, die im 2. HJ 2016 gestellt wurden. Ausnahmen mit weiterhin deutlich zu langen Bearbeitungszeiten sind Verfahren von UMF aus Somalia (13,7 Monate), Ägypten (14,9 Monate) und Guinea (18,9 Monate).

Die Zahl der anhängigen Verfahren beim BAMF (Antwort 11) ist weiter extrem hoch (34.443 –davon allein 16.630 von afghanischen UMF!), der Schwerpunkt liegt meistens bei den „alten“ Außenstellen des BAMF. Offenkundig ist die Bearbeitung der Verfahren von UMF hier weiterhin nicht prioritär.
Wichtig ist zudem, dass gut 30.000 UMF noch nicht einmal ihre Anhörung beim BAMF hatten.

Hier könnt ihr die Antwort der Bundesregierung finden.

Die Rheinische Post hat darüber berichtet.