Gesundheitliche Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Luise Amtsberg kommentiert die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur gesundheitlichen Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:

Die Bundesregierung zeigt keinerlei Bereitschaft den dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf in Bezug auf die gesundheitliche Versorgung von AsylbewerberInnen endlich anzunehmen. Anstatt die nach der veränderten EU-Aufnahmerichtlinie erforderlichen Verbesserungen für AsylbewerberInnen im vorliegenden Referentenentwurf zu berücksichtigen, schiebt sie die Reform auf einen späteren Zeitpunkt. Hinsichtlich der zahlreichen Fälle schweren Gesundheitsschäden von AsylbewerberInnen verleugnet die Bundesregierung die strukturellen Defizite und schiebt die Verantwortung allein auf die Länder ab.

Das Bundesverfassungsgericht hat vor zwei Jahren klargestellt, dass die Menschenwürde migrationspolitisch nicht relativierbar ist. Diesen Grundsatz sollte die Bundesregierung endlich ernst nehmen und das diskriminierende Sonderrecht für Asylsuchende und Geduldete abschaffen. Wir erwarten mehr als nur kosmetische Korrekturen an dem verfassungswidrigen Zweiklassensystem von einer sozialdemokratischen Arbeitsministerin.

Wir fordern die Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die Abschaffung sämtlicher diskriminierender Leistungseinschränkungen, ein Ende von Ausbildungs- und Arbeitsverboten sowie der Einschränkung von Bewegungsfreiheit. Ein Gesetz, das den Zweck verfolgt, Menschen zu diskriminieren, hat keinen Platz in der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik. Die Grundsätze unserer Verfassung gelten für alle Menschen in Deutschland.

Pressespiegel: Der Spiegel, 28.07.14