EuGH-Urteil: Eine vergebene Chance

Zu dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), Flüchtlingen keinen Rechtsanspruch auf Erteilung eines humanitären Visums durch die jeweilige Auslandsvertretung zuzubilligen, erklärt Luise:

Mit diesem Urteil hat der EuGH eine große Chance vertan.

Im Mittelmeer ertrinken heute so viele Schutzsuchende wie nie zuvor. Da muss es uns allen doch darum gehen, ihnen jede erdenkliche Möglichkeit anzubieten, in Europa Schutz zu finden, ohne Leib und Leben zu gefährden.

Der Generalanwalt am EuGH wollte genau dies möglich machen, also Flüchtlingen einen Rechtsanspruch auf Erteilung eines humanitären Visums durch die jeweilige Auslandsvertretung zubilligen. Das war auch das Anliegen der sogenannten humanitären Klausel, die – auf grünen Druck hin – durch das Europäische Parlament in den Visakodex der EU hineinverhandelt worden war, ein Ansatz, um Flüchtlinge zu schützen und gleichzeitig das mörderische Geschäft der Schleuser zu bekämpfen. Die Idee eines humanitären Visums wurde durch die Große Kammer des EuGH aber nicht grundsätzlich verworfen. Der EuGH urteilte formalrechtlich: Der Visakodex der EU sei hierfür das falsche Instrument. Es ist daher eine dringliche Aufgabe der Politik, humanitäre Visa schnellstmöglich auf eine tragfähige rechtliche Grundlage zu stellen.

Auslandsvertretungen sind wichtige Institutionen, die Flüchtlingen helfen können – und sollten. Damit sie etwa wieder den Familiennachzug auch zu syrischen Flüchtlingen ermöglichen können, haben wir einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Alle Abgeordnete sind dem eigenen Gewissen verpflichtet, wenn darüber in Kürze im Bundestag abgestimmt wird.