Antrag: Familiennachzug auch zu subsidiär Schutzberechtigten ermöglichen

Zur Debatte um den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wird der beigefügte Antrag der Grünen Bundestagsfraktion am Freitag, den 19.01.2018 ebenfalls in erste Lesung beraten.
Der Antrag macht – nach dem Gesetzentwurf 18-10044 aus der letzten Legislatur – deutlich, dass die grüne Fraktion einer Verlängerung der Wartefrist über den 16.03.2018 hinaus für den Familiennachzug zu subsidiär Geschützten nicht zustimmen wird. Wer die Integration von Flüchtlingen in die Gesellschaft fördern will, darf Familien nicht trennen.

Die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte vor rund zwei Jahren hat fatale Folgen für alle Beteiligten: Die Angehörigen im Herkunfts- oder Drittstaat sind teils lebensgefährlichen Umständen ausgesetzt. Das Familienmitglied in Deutschland hat Angst um die eigene Familie und vermisst sie. Der EuropäischeMenschenrechtskommissar Muižnieks warnt vor den Folgen der Familientrennung für die Gesundheit, vor Depressionensowie Schlaf- und Essstörungen. Oft können sich die Betroffenen in Deutschland kaum auf weitere Integrationsschritte konzentrieren, wenn sie in ständiger Sorge um die Familie sind. Das ist besonders dramatisch, wenn man bedenkt, dass diese Menschen für eine lange Zeit in Deutschland bleiben werden.