Schriftliche Frage zum Khartum-Prozess

Die Bundesregierung betont immer wieder die Notwendigkeit Fluchtursachen in Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern anzugehen. In der Praxis gibt es aber wenige Maßnahmen, die für diesen Zweck wirksam eingesetzt werden.

Ein Ansatz ist die am 28. November 2014 von 58 Staaten in Rom unterzeichneten Khartum-Erklärung, zu der Luise die Bundesregierung befragte. Allerdings bleibt in der Antwort der Bundesregierung unklar, wie sie menschenrechtliche Kriterien in der geplanten Kooperation mit den unterzeichnenden Herkunfts- und Transitländern, wie etwa dem diktatorisch beherrschten Eritrea, berücksichtigen will.